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Willkommen beim Landesverband Thüringer Karnevalvereine e.V. (LTK)

Wir freuen uns, dass du den Weg zu uns gefunden hast! Der Landesverband Thüringer Karnevalvereine – kurz LTK – ist mehr als nur ein Verband. Seit seiner Gründung am 23. Juni 1990 in Erfurt hat sich der LTK zu einer lebendigen Gemeinschaft entwickelt, die das fastnachtliche Brauchtum in Thüringen pflegt und fördert. Der LTK vertritt über 330 Karnevalsgesellschaften.

Unsere Satzung legt dabei klar fest, wie wir unseren Zweck verwirklichen:
– Pflege des Karnevals und Faschings auf traditionsgebundener Grundlage
– Beratung und Hilfe für unsere Mitglieder
– Kontaktpflege zu Landesbehörden und anderen Institutionen
– Verbindung zu Medien, darunter Presse, Rundfunk und Fernsehen
– Organisation von Treffen, Tagungen, Seminaren und Turnieren
– Förderung der Jugendarbeit im Verbandsgebiet
– Unterhaltung eines Fastnachtsarchivs und Museums in Wasungen
– Bekämpfung von Auswüchsen und kommerzieller Ausnutzung des Brauchtums
– Förderung des karnevalistischen Tanzsports
– Bereitstellung von Orden und Ehrenzeichen für verdienstvolle Mitglieder

Unsere Gemeinnützigkeit ist dabei ein zentraler Grundsatz. Der LTK verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.

Ministerpräsidenten-Empfang am Veilchendienstag 2024

Bericht folgt, hier schon einmal die Fotos:

#buntwieKonfetti: Ministerpräsident Ramelow auf Karnevalstour

Die kommenden Tage stehen auch für den Ministerpräsidenten wieder ganz im Zeichen des Karnevals. Die Jubiläumsgala in Wasungen anlässlich des 500. Jahrestags der Ersterwähnung bildet am Freitag, 9. Februar, den Auftakt in die närrische Zeit. Bevor Ministerpräsident Bodo Ramelow am Dienstag, 13. Februar, zum wiederholten Mal die...

Thüringen feiert Karneval – Auch Kinder und Jugendliche

In vielen Orten und Städten in ganz Thüringen stehen die Karnevalstage vor der Tür. Mehrere Tage lang wird ausgelassen gefeiert. Doch dabei gilt: Persönliche Grenzen müssen auch im Karneval respektiert und gewahrt werden – egal wie eng die Menschenmenge, egal wie ausgelassen die Stimmung, egal welches Kostüm getragen wird. Jedes...

Ein neuer Weg für das Ehrenamt in Thüringen

In einer bedeutenden Entwicklung für das Ehrenamt in Thüringen stand Christoph Matthes, der Präsident des Landesverbandes Thüringer Karnevalvereine, im Mittelpunkt der Pressekonferenz im Landtag, bei der der ambitionierte Gesetzentwurf zur Förderung des Ehrenamts vorgestellt wurde. Der Gesetzentwurf, ein Pionierprojekt in...

Die etwas andere Berlin-Fahrt: Karnevalisten aus Thüringen zu Besuch in der Hauptstadt

Berlin - Am 18. Januar 2024 begann eine ungewöhnliche Reise für den Landesverband Thüringer Karnevalvereine. Normalerweise unternimmt der Verband jedes Jahr eine mehrtägige Fahrt nach Berlin mit verdienstvollen Karnevalistinnen und Karnevalisten aus Thüringen. Die Tradition beinhaltet Stadtführungen, Treffen mit Thüringer...

Dritter karnevalistischer Gottesdienst der Sondershäuser Karnevalsvereine in der Trinitatiskirche Sondershausen

Am 12.01.2024 war es wieder soweit, wir feierten den dritten karnevalistischen Gottesdienst, welchen der ehemalige Sondershäuser Pfarrer Karl Weber führte und somit sein Versprechen einlöste, den Karnevalisten treu zu bleiben. Darüber freute sich besonders Holger Graw, als Ur-Initiator dieses besonderen Gottesdienstes sowie alle...

Gewinnspiel Bäckerei Bergmann – Schick uns deine Büttenrede!

Der Pfannkuchen ist unser Held, weil der Geschmack uns so gefällt. Nehmt am FUN-tastischen Gewinnspiel der Bäckerei Bergmann aus Frömmstedt teil, schreibt eine individuelle Büttenrede zum Thema “Bäckerei Bergmann’s FUNtastische Karnevals-FUNkuchen”! und schickt ein Video davon ein. Sichert euch somit die Chance auf ein Preisgeld...

Karnevalgottesdienst in Leinefelde

Leinefelde, 10. Januar 2024 – Bereits zum 13. Mal fand am Mittwochabend in der Bonifatius-Kirche in Leinefelde der traditionelle Karnevalgottesdienst statt. Die katholische Messe, die von vielen Närrinnen und Narren sehnsüchtig erwartet wurde, bot auch in diesem Jahr wieder besondere Highlights, die die Gläubigen begeisterten....

Wichtige Änderungen bei Auszeichnungsanträgen

Sehr geehrte Präsidentinnen und Präsidenten der LTK-Mitgliedsvereine, Wir möchten euch über wichtige Neuerungen informieren. Auszeichnungsanträge sollten bis zum 31.08. eines jeden Jahres gestellt werden, um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten. Beachtet jedoch, dass wir bis zum 24. Februar 2024 keine...

BDK-Verdienstorden beim Dämmerschoppen in Alach

Am 6. Januar 2024 fand in Alach ein außergewöhnlicher Dämmerschoppen statt, der von über 20 Vereinen aus der Region besucht wurde. Dieses Ereignis war besonders bemerkenswert, da mehr als die Hälfte der anwesenden Vereine aktiv am Programm teilnahm und so für eine abwechslungsreiche und unterhaltsame Veranstaltung sorgte. Ein...
Mitgliedschaft im LTK

Der LTK besteht aus verschiedenen Mitgliederkategorien:
1. Aktive Mitglieder: Hierbei handelt es sich um die dem Verband angeschlossenen Vereine.
2. Fördernde Mitglieder: Diese können juristische oder natürliche Personen sein, die den Verband ideell oder finanziell unterstützen.
3. Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten: Personen, die sich außerordentliche Verdienste um die Pflege des Brauchtums erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Präsidenten des LTK können nach mindestens 10-jähriger Amtszeit zu Ehrenpräsidenten ernannt werden.

Aufnahme und Rechte der Mitglieder

Die Aufnahme in den LTK erfolgt durch schriftlichen Antrag, über den das geschäftsführende Präsidium entscheidet. Die Mitgliedschaft ist mit einer Mitgliedschaft im Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK) gekoppelt. Aktive Mitglieder haben das Recht, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben. Sie können Anträge stellen, Anfragen einbringen und Informationen beantragen.

Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied verpflichtet sich, die Satzung und Ordnungen des LTK zu achten, Beschlüsse der Organe zu befolgen und zur Verwirklichung des Satzungszwecks beizutragen. Die Mitgliedsvereine verpflichten sich, die Brauchtümer nur in der festgelegten Zeit auszuüben und Änderungen in der Vereinsführung dem geschäftsführenden Präsidium mitzuteilen.

Mitgliedsbeiträge

Aktive Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, neue aktive Mitglieder zahlen eine zusätzliche Aufnahmegebühr. Ehrenmitglieder, Ehrenpräsidenten und fördernde Mitglieder sind beitragsfrei. Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann durch Austritt, Vereinsauflösung, Ausschluss oder Auflösung des LTK enden. Ausschlussgründe sind grobe Verstöße gegen die Satzung, Schädigung des Brauchtums, grobe Verstöße gegen Sitte und Moral, Ausschluss aus dem BDK oder Beitragsrückstand nach Mahnung.

Organe des LTK

Die Organe des LTK sind die Mitgliederversammlung und das geschäftsführende Präsidium. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ, das jährlich stattfindet. Das geschäftsführende Präsidium besteht aus verschiedenen Ämtern, darunter Präsident, Vizepräsidenten, Schatzmeister und Beisitzern.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist zuständig für Berichte des Präsidiums, Wahlen, Entlastung des Präsidiums, Berichte der Fachausschüsse, Anträge und weitere wichtige Entscheidungen. Die Versammlung trägt den Namen „Präsidententreffen“ und alle drei Jahre den Namen „Narrenkongress“. Vorstandswahlen finden i.d.R. immer bei „Narrenkongressen“ statt.

Geschäftsführendes Präsidium

Das geschäftsführende Präsidium, bestehend aus Präsident, zwei Vizepräsidenten, Schatzmeister, Protokollführer, zwei Beisitzern und dem/der Landesjugendleiter/in, ist verantwortlich für die Führung des LTK, die Berufung in die Fachausschüsse, die Umsetzung von Beschlüssen und die Verwaltung des Vermögens.

Fachausschüsse

Zur Unterstützung der Organe werden Fachausschüsse gebildet, die verschiedene Aufgabengebiete abdecken. Die Ausschüsse beraten, planen und informieren die Mitgliederversammlung über ihre Aktivitäten.

Der Landesverband Thüringer Karnevalvereine e.V. (LTK) hat verschiedene Fachausschüsse, die dazu dienen, die vielfältigen Aufgaben und Interessen des Verbands zu unterstützen. Hier sind die benannten Fachausschüsse gemäß der Satzung:

1. Brauchtumsausschuss
– Zuständig für Traditionspflege, Brauchtum, Archiv und Museum.

2. Tanz- und Turnierausschuss
– Verantwortlich für Tanzturniere, Schulungen und Kontakte im Tanzbereich.

3. Steuer- und Rechtsausschuss
– Zuständig für Rechts- und Steuerfragen sowie entsprechende Schulungen.

4. Redaktionsausschuss
– Verantwortlich für Medienarbeit, das Narren-Echo und die Deutsche Fastnacht.

5. Arbeitskreis „gesprochenes Wort“
– Zuständig für Schulungen von Büttenrednern und Moderatoren.

6. Netzwerk Musik
– Verantwortlich für Schulungen von Gesangs- und Musikgruppen.

Diese Fachausschüsse spielen eine entscheidende Rolle bei der Planung, Umsetzung und Weiterentwicklung der verschiedenen Aktivitäten des LTK. Sie ermöglichen eine effiziente Zusammenarbeit und fördern den Austausch innerhalb des Verbands.

Satzungen, Ordnung, Richtlinien

Alle Satzungen, Ordnungen und Richtlinien finden sich unserem Verbandsheft.

1. Satzung:
– Regelungen zu Name, Sitz, Zweck, Gemeinnützigkeit, Mitgliedschaft, Organe, Mitgliederversammlung, Pflichten der Mitglieder, Mitgliedsbeiträge, Ende der Mitgliedschaft, Organe des LTK, Fachausschüsse, Protokollierung, Ordnungen, Gerichtsstand, Geschäftsjahr, Schlussbestimmungen.

2. Geschäftsordnung:
– Festlegung von Zuständigkeiten, Abläufen und Verantwortlichkeiten im geschäftsführenden Präsidium, Organisation von Sitzungen, Entscheidungsprozessen und Kommunikationsstrukturen.

3. Finanzordnung:
– Regelungen zur finanziellen Verwaltung des Verbands, Festlegung von Budgets, Zahlungsmodalitäten, Buchführung, Prüfung der Finanzen und Haushaltsführung.

4. LTKjugend-Ordnung:
– Bestimmungen zur Organisation und Förderung der Jugendarbeit im Verbandsgebiet, Wahl und Aufgaben des Jugendvorstands, Zusammenarbeit mit den Fachausschüssen.

5. Wahlordnung:
– Festlegung von Verfahrensregeln für Wahlen innerhalb des Verbands, insbesondere für die Wahl des geschäftsführenden Präsidiums, Kassenprüfer und anderer Ämter.

6. Auszeichnungsordnung:
– Kriterien und Verfahren für die Verleihung von Auszeichnungen an verdienstvolle Mitglieder, Vereine oder Personen im Rahmen des Verbands.

7. Richtlinie Präsidententreffen/Narrenkongress:
– Vorgaben für die Organisation und Durchführung des jährlichen Präsidententreffens sowie alle drei Jahre stattfindenden Narrenkongresses.

8. Richtlinie Brauchtumsausschuss:
– Festlegungen zu den Aufgaben, Zuständigkeiten und Arbeitsweisen des Brauchtumsausschusses im Rahmen der Traditionspflege und Brauchtumspflege.

9. Richtlinie Arbeitskreis „Gesang“:
– Vorgaben für den Arbeitskreis „Gesang“, einschließlich Schulungen, Aktivitäten und Zusammenarbeit mit den Mitgliedsvereinen.

10. Richtlinie Tanz- und Turnierausschuss:
– Regelungen für den Tanz- und Turnierausschuss, insbesondere hinsichtlich der Organisation von Tanzturnieren, Schulungen und Kontakten im Tanzbereich.

11. Richtlinie Steuer- und Rechtsausschuss:
– Bestimmungen zu den Aufgaben, Zuständigkeiten und Arbeitsweisen des Steuer- und Rechtsausschusses, inklusive Schulungen zu rechtlichen und steuerlichen Fragen.

12. Richtlinie Redaktionsausschuss:
– Vorgaben für den Redaktionsausschuss in Bezug auf Medienarbeit, Narren-Echo und Deutsche Fastnacht.

13. Richtlinie Arbeitskreis „gesprochenes Wort“:
– Festlegungen für den Arbeitskreis „gesprochenes Wort“, inklusive Schulungen für Büttenredner und Moderatoren.